Allgemeine Geschäftsbedingungen
Voraussetzungen:
Mindestalter: 21 Jahre. Allfällige Ausnahmen können durch Luxury Scuderia AG beschlossen werden. Führerschein Kategorie: B
Kaution:
Kaution: CHF 500.-
Reservationen:
Reservationen sind schriftlich mittels Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch möglich. Reservationsbestätigung erhalten sie per E-Mail.
Reservationen welche nicht eingehalten werden, müssen mindestens 48h vor Beginn der Miete wieder annulliert werden.
Haftungsausschlüsse:
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.
Unfälle:
Bei Unfällen ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich Luxury Scuderia AG zu informieren.
Ebenfalls verpflichtet er sich unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen.
Vorbehalte / Ausschlüsse:
Luxury Scuderia AG behält sich das Recht vor, bei sehr schlechtem Wetter die Fahrzeuge nicht auszuhändigen.
Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden. Beidseitig keine Folgekosten.
Ausland:
Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden. Allfällige Ausnahmen können nur durch Luxury Scuderia AG beschlossen werden.
Das Fahrzeug ist mit einem Satelliten ausgestattet.
Versicherung:
Haftpflicht und Vollkasko für Mietfahrzeuge sind inkl. Der Selbstbehalt beträgt CHF 1‘000.00. Nicht versichert sind:
• Schäden an Felgen und Pneus, Spiegel, Motor und Getriebeschäden etc. die durch nicht ordnungsgemäßem Fahren entstehen.
• Alkohol trinken vor, oder während der Fahrt ist strikt verboten!
• Schäden infolge Trunkenheit (bei mehr als 0.5 Promille) sind nicht versichert!
• Bei Unfällen/Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit und bei Schäden durch zu nahes Auffahren, gilt Haftung durch den Mieter.
• Bei Missachtung der AGB’s, entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls.
• Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort zu bezahlen.
Verbote:
Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug ist verboten! Lernfahrten: Abschleppen, Autorennen und ¼ Mailen sowie Teilnahme an Rennsport-Anlässe sind absolut verboten! Keine Versicherungsdeckung! Posen verboten. Bei beschlagnahme des Fahrzeuges, werden alle weitere Reservationen in Rechnung gestellt, bis das Fahrzeug wieder freigegeben wird.
ESP deaktivieren ist strikt verboten!
Verkehrsübertretungen:
Der Mieter haftet während der Mietfrist bis zur Rückgabe für alle Verkehrsübertretungen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Übergabe / Rückgabe:
Es wird bei der Übergabe / Rückgabe jeweils ein Rapport ausgefüllt und eventuelle Schäden sind schriftlich und auf Foto festzuhalten.
Fahrzeug ist vor der Rückgabe vollzutanken.
Fehlmanipulationen:
Schäden am Fahrzeug durch überdrehen des Motors, überhitzen der Kupplung durch langes Schleifen, Kavalierstarts, übermässsiger Reifenverschleiß sowie jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen der vollumfänglichen Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden!
Fahren einer Drittperson:
Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf eine weitere Person übertragen. Drittfahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertag ist das Bezirksgericht Pfäffikon/ZH.